ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Wer wir sind
Topgiving ist ein internationaler Großhändler mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Werbeartikelbranche.
Hier finden Sie uns in Deutschland:
Topgiving GmbH
Bismarckstraße 100
41061 Mönchengladbach (NRW)
Eingetragen im Handelsregister: HRB 19112 Amtsgericht Mönchengladbach
USt-ID Nr.: DE 327890865
Telefon: 0049-2161-9499005
E-Mail: info@topgiving.de
Internet: www.topgiving.de
Geschäftsführer: Marc Hunnekens
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER TOPGIVING GMBH
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgende Begriffsbestimmungen verwendet (wo die Singularform verwendet wird, ist gleichermaßen die Pluralform gemeint):
1.1 „Allgemeine Geschäftsbedingungen“: die aktuelle Fassung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Topgiving.
1.2 „Tag“: Kalendertag.
1.3 „Dienstleistung“: von Topgiving angebotene bzw. erbrachte Dienstleistungen einschließlich Beratungen.
1.4 „Ex Works“: Topgiving liefert ab Lager/Werk. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die logistischen Tätigkeiten ab dem Moment der Lieferung ab Lager/Werk (gemäß Incoterms 2020). Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch der Gefahrenübergang für die Produkte.
1.5 „Online Shop“: der eOnlineshop der Topgiving GmbH wie dieser betrieben wird unter www.topgiving.de.
1.6 „Auftrag“: ein Auftrag bzw. eine Bestellung, die Topgiving vom Auftraggeber erteilt wird, für die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen, die von Topgiving angeboten werden.
1.7 „Auftraggeber“: die juristische oder natürliche Person, die Topgiving einen Auftrag bzw. eine Bestellung erteilt oder aber ihr Angebot für die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringungen von Dienstleistungen, die von Topgiving angeboten werden, akzeptiert.
1.8 „Endverbraucher als Auftraggeber“: die natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs bzw. der Betreibung eines Unternehmens handelt und mit Topgiving einen (Fern-)Vertrag abschließt bzw. den Abschluss eines (Fern-)Vertrags beabsichtigt (nachstehend auch „Auftraggeber/Endverbraucher“ genannt).
1.9 „Vertrag“: der zwischen den Parteien abgeschlossene Kaufvertrag und/oder Vertrag über einen Auftrag und/oder der Vertrag über die Annahme einer Arbeit und/oder der Fernvertrag
1.10 „Fernabsatzvertrag“: ein Vertrag, bei dem im Rahmen eines von Topgiving organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten und/oder Dienstleistungen, der ohne die physische Anwesenheit der mittels Fernkommunikationstechniken zustande kommt
1.11 „Parteien“: Topgiving und der Auftraggeber.
1.12 „Produkt“: von Topgiving angebotene bzw. gelieferte Werbegeschenke und andere von Topgiving angebotene Artikel und Sachen, darunter kreative Äußerungen.
Artikel 2 Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche von Topgiving unterbreiteten Angebote, Auftragsbestätigungen, sowie auf sämtliche mit Topgiving abgeschlossenen bzw. ab zu schließenden Verträge mit dem Auftraggeber, einschließlich der aufgrund von Bestellungen über unseren Onlineshop www.topgiving.de und deren Erfüllung Anwendung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zudem zugunsten der von Topgiving eingeschalteten Dritten.
2.2 Abweichende Bedingungen gelten nicht und binden Topgiving ausschließlich, wenn Topgiving deren Geltung schriftlich zugestimmt hat und nur für den Vertrag, auf den sich die Einverständniserklärung bezieht. Die sonstigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben uneingeschränkt in Kraft.
2.3 Das Produktangebot in unserem Onlineshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, allerdings nur an Endabnehmer. Mit Vertragsschluss erklärt der Auftraggeber Unternehmer und Endabnehmer zu sein..
2.4 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag sind die Bestimmungen des Vertrags maßgebend.
2.5 Sollte Topgiving Rechte aus dem Vertrag oder diesen allgemeinen Bedingungen nicht (unverzüglich) geltend machen, so bleibt das Recht von Topgiving, diese Rechte später oder in anderem Zusammenhang geltend zu machen, unberührt, sofern dem nicht gesetzliche oder vertragliche Fristen entgegen stehen.
2.6 Sollte Topgiving mit dem Auftraggeber mehr als einmal einen Vertrag schließen, so finden auf alle folgenden Verträge stets die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, unabhängig davon, ob diese Bedingungen (erneut) für anwendbar erklärt wurden und/oder ob Topgiving diesbezüglich (erneut) ihre Informationspflicht erfüllt hat.
Artikel 3 Angebote und Verträge
3.1 Sämtliche von Topgiving überreichten Preislisten, Broschüren und sonstigen Daten jeglicher Form sowie unsere Angebote im Onlineshop sind unverbindlich.
3.2 Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Topgiving kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.
3.3 Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen, Preislisten, Broschüren und weitere an oder von Topgiving erteilten Daten unterliegen unangekündigten Änderungen und sind für Topgiving bis zum Abschluss eines Kaufvertrages nicht verbindlich.
3.4 Topgiving behält sich das Recht vor, an den in den Katalogen, Broschüren, auf der Website etc. abgebildeten Produkten Änderungen vorzunehmen.
3.5 Ein Vertrag zwischen Topgiving und dem Auftraggeber kommt erst mit Versand der Auftragsbestätigung zustande. Der Kaufvertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit unserer Annahme zustande.
3.6 (Mündliche) Vereinbarungen zwischen den Parteien, die nach dem Zustandekommen des Vertrags gemacht werden, treten erst mit schriftlicher Bestätigung durch beide Parteien in Kraft.
3.7 Topgiving ist im Rahmen der Vertragserfüllung befugt, Vermittler oder Dritte einzuschalten.
Artikel 4 Preise
4.1 Die im Angebot angegebenen oder mit Topgiving vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, ab Werk sowie in der im Angebot aufgeführten Währung und basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsunterbreitung geltenden Kostenbestimmungsfaktoren.
4.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir nur gegen Vorkasse (in der im Onlineshop auf dem Bestellformular angegebenen Weise) oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung. Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Werktagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
4.3 Die im Onlineshop von Topgiving genannten Preise sind maßgebend, etwaige Preisänderungen bis zum Abschluss eines Vertrages vorbehalten.
4.4 Topgiving ist berechtigt, die Preisliste der Produkte jederzeit anzupassen.
4.5 Topgiving hat bis zur Annahme eines Angebotes das Recht, festzusetzen, dass bestimmte Artikel lediglich ab festgesetzten Mindestmengen geliefert werden.
Artikel 5 Stornierungen
5.1 Sollte der Auftraggeber die Bestellung gemäß den vertraglichen Bestimmungen ganz oder teilweise stornieren, so hat er Topgiving sämtliche für die Erfüllung des Vertrags nach berechtigter Weise bereits aufgewandten Kosten (Kosten für die Vorbereitung, Bestellungen bei Dritten, Lagerung, Provision u. Ä.) zu erstatten. Davon unberührt bleibt das Recht von Topgiving den vollständigen Ersatz von Gewinnausfällen und sonstigen durch die Stornierung entstandenen Schäden zu verlangen.
5.2 Die Stornierung seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und hat an die Adresse von Topgiving zu erfolgen.
Artikel 6 Beratungstätigkeiten und Produktentwicklung
6.1 Topgiving ist darum bemüht, die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Können zu vertreten und auf Wunsch beratend aufzutreten.
6.2 Topgiving ist darum bemüht, sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber seinerseits ist hinsichtlich sämtlicher ihm zur Kenntnis gelangten Informationen bezüglich des Unternehmens Topgiving, ihrer Produkte und/oder Geschäftsbeziehungen zu strenger Geheimhaltung verpflichtet.
6.3 Sollte der Auftraggeber eine Produktanfrage machen ohne konkrete Benennung eines Produktes und/oder die Beratungsleistungen Topgivings in Anspruch nehmen, ohne dass es nach den Beratungsleistungen und Angeboten seitens Topgiving, zu einem Vertragsschluss über die Lieferung von Produkten kommt, so ist Topgiving berechtigt, ihre Tätigkeiten nach Stundensatz abzurechnen zum vereinbarten oder – in Ermangelung dessen- zum branchenüblichen Honorar. Das gilt auch, wenn die Leistungen Topgivings üblicherweise nicht ohne Gegenleistung erbracht werden.
Artikel 7 Produktprüfungen
7.1 Sollten mit dem Auftraggeber Prüfungen vereinbart worden sein, so erfolgen diese stets gemäß den Verträgen oder rechtzeitig zu vereinbarenden Prüfmethoden, -verfahren und -fristen. Weitergehende gesetzliche Prüfungspflichten, z.B. gem. § 377 HGB bleiben unberührt. Sollte durch das Vorgehen des Auftraggebers jegliche Verzögerung entstehen, so kann Topgiving die Lieferfrist anpassen.
7.2 Sollte Topgiving dem Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Frist, jedenfalls rechtzeitig, das Datum der Prüfung mitgeteilt haben und der Auftraggeber der Einladung innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum dieser Einladung nicht Folge geleistet haben, so gelten die Produkte (/Dienstleistungen) als genehmigt.
7.3. Nach erfolgter Prüfung hat der Auftraggeber Topgiving über etwaige Anmerkungen und Einwände bezüglich der gelieferten Produkte (/Dienstleistungen) schriftlich in Kenntnis zu setzen. Sollten etwaige Anmerkungen und Einwände Topgiving nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Prüfung schriftlich gemeldet werden, so gelten die gelieferten Produkte (/Dienstleistungen) als vom Auftraggeber genehmigt.
7.4. Beanstandet der Auftraggeber die Waren, stehen Topgiving zunächst zwei Nachbesserungsversuche zu. Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber erst nach Scheitern dieser Versuche zu.
Artikel 8 Lieferungen und Lieferfrist
8.1 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen verstehen sich Lieferfristen als annähernd sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
8.2 Die Lieferfrist beginnt zum letzten der folgenden Zeitpunkte:
a. am Tag des Zustandekommens des Vertrags,
b. am Tag des Erhalts seitens Topgiving der für die Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Angaben, Genehmigungen und dergleichen,
c. am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten bei Zahlung per Vorauskasse,
d. am Tag nach dem Erhalt der Genehmigung der Korrekturabzug.
8.3 Topgiving behält sich das Recht vor, im Falle von eigens für den Auftraggeber bearbeiteten bzw. 5 zusammengestellten Produkten maximal zehn Prozent mehr oder weniger als die vereinbarte Menge zu liefern und in Rechnung zu stellen, sofern die Abweichung durch technische Gründe unumgänglich war.
8.4 Es ist Topgiving gestattet, die Produkte in Teilen zu liefern, wobei jede Lieferung gesondert zu zahlen ist. Eventuelle dadurch verursachte zusätzliche Versandkosten werden durch Topgiving getragen.
8.5 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung basieren die von Topgiving angegebenen Preise, unbeschadet der vorherigen Bestimmungen bezüglich der Preise, auf der Lieferung ab Werk, Lager oder einem anderen Aufbewahrungsort (Ex Works Incoterms 2020) und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, Transportkosten und Versicherung.
8.6 Sollte der Auftraggeber die Annahme der Produkte ablehnen, so geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder Zerstörung unmittelbar auf den Auftraggeber über und kann Topgiving ihren Anspruch auf Zahlung unverzüglich geltend machen. Topgiving bewahrt die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bis auf weitere Anweisung auf.
8.7 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung erfolgt der Transport auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch wenn das Transportunternehmen ausdrücklich bestimmt hat, dass auf sämtlichen Transportdokumenten zu stehen hat, dass sämtliche Schäden infolge des Transports auf Rechnung und Gefahr von Topgiving gehen.
8.8 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung wählt Topgiving nach bestem Wissen , die Art und Weise des Transports sowie der Transportmittel. Die Haftung für ein Auswahlverschulden ist auf Fälle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit begrenzt. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber. Für eventuelle vom Transportunternehmen verursachten Verzögerungen ist Topgiving nicht verantwortlich. Eine von Topgiving genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
8.9 Sollten die Waren aus einem durch Topgiving nicht zu vertretenen Grund nicht rechtzeitig lieferbar sein, so werden wir dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht bei unseren Lieferanten verfügbar, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts wird Topgiving dem Kunden seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.
Artikel 9 Lieferung von bedruckten Produkten
9.1 Sollte Topgiving ein Modell, ein Produktmuster oder ein Beispiel zeigen oder übergeben, so erfolgt dies – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - lediglich als Anhalt: Die Eigenschaften der zu liefernden Produkte können von dem Muster, dem Modell oder dem Beispiel abweichen. Die Bestimmung in Artikel 7 findet sinngemäß Anwendung.
9.2 Im Falle eines Vertrags über den Verkauf und die Lieferung von eigens für den Auftraggeber bearbeiteten bzw. zusammengestellten Produkten ist der Auftraggeber zur Lieferung geeigneter Vorlagen (z.B. Logos) in einer Qualität, die ihre Vervielfältigung ermöglicht, verpflichtet und trägt hierfür die Verantwortung.
9.3 Topgiving ist nur dann dazu verpflichtet, dem Auftraggeber einen digitalen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen, wenn dies beim Zustandekommen des Vertrags vom Auftraggeber schriftlich ausbedungen wurde. In diesem Fall verpflichtet sich Topgiving, spätestens fünf Wochen nach Zustandekommen des Vertrags sowie nach Erhalt der Vorlagen, dem Auftraggeber einen digitalen Korrekturabzug vorzulegen.
9.4 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung werden sämtliche Kosten des Korrekturabzugs oder im Zusammenhang mit dem Korrekturabzug zu dem im Vertrag zu bestimmenden Preis gesondert in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden auf der dem Auftraggeber erteilten Rechnung aufgeführt.
Artikel 10 Mängelrügen
10.1 Der Auftraggeber hat die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Dabei hat der Auftraggeber unter anderem zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware mit den Vereinbarungen übereinstimmen.
10.2 Mängelrügen bezüglich äußerlich erkennbarer Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung der Produkte schriftlich bei Topgiving geltend zu machen.
10.3 Mängelrügen bezüglich äußerlich nicht erkennbarer Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach der Feststellung bis spätestens drei Monate nach der Lieferung der Produkte schriftlich geltend zu machen. Diese Frist hat dabei als Ausschlussfrist zu gelten.
10.4 Reklamationen bezüglich der Höhe der von Topgiving versandten Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich anzuzeigen, wobei diese Frist als Ausschlussfrist zu gelten hat. Dies gilt nur, wenn auf diese Rechtsfolge auf der Rechnung hingewiesen wird.
10.5 Mängelrügen bezüglich vom Auftraggeber falsch bestellter Anzahlen, Mengen und/oder Produkte werden von Topgiving nicht akzeptiert.
10.6 Topgiving hat vom Auftraggeber die Gelegenheit zu erhalten, die Berechtigung einer Beschwerde zu verifizieren.
10.7 Sollte Topgiving Produkte als untauglich anerkennen, so tauscht sie entweder die Produkte aus oder sie schreibt den Kaufpreis gut. Weitergehende Ansprüche bestehen erst, wenn mindestens zwei Versuche der Nacherfüllung erfolglos geblieben sind.
10.8 Rücksendungen sind ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung seitens Topgiving gestattet, erfolgen jedoch auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und implizieren keine Anerkennung jeglicher Haftpflicht.
Artikel 11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Solange der Auftraggeber jegliche Verbindlichkeit gegenüber Topgiving nicht vollständig erfüllt hat, bleiben die gelieferten Produkte im Eigentum von Topgiving, und zwar auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber den Besitz an den Produkte für Topgiving ausübt
11.2 Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Auftraggeber übergegangen ist, hat er nicht das Recht, die Produkte in jeglicher Weise zu veräußern, zu vermieten oder mit einem Sicherungsrecht zu belasten, ausgenommen und sofern es sich um die normale Betriebstätigkeit handelt und dies nach schriftlicher Zustimmung seitens Topgiving; in diesem Fall tritt der Auftraggeber seine Forderung gegenüber Dritten bereits jetzt bis zur Höhe der offenen Forderung an Topgiving ab und übergibt Topgiving auf ihr erstes Ersuchen hin die Abtretungsurkunde.
11.3 Sollte der Auftraggeber seine Zahlungspflichten nicht erfüllen, so hat er Topgiving die zu seinem Eigentum gehörenden Produkte ohne näheres in Verzug setzen, auf erstes Anfordern hin zur Verfügung zu stellen. Topgiving und ihre Mitarbeiter erhalten dann das Recht, das Gelände des Auftraggebers zu betreten, um sich den unmittelbaren Besitz der gelieferten Produkte zu verschaffen.
11.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte ordnungsgemäß gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, seine Ansprüche gegenüber seinen Versicherungsgebern an Topgiving abzutreten.
Artikel 12 Zahlungsweise
12.1 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung und unbeschadet der Bestimmungen im folgenden Absatz haben Zahlungen an Topgiving durch Vorkasse oder per Nachnahme innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum – per Überweisung – zu erfolgen; diese Frist gilt als äußerste Frist. Vom Auftraggeber behauptete Mängel lassen die Zahlungspflicht unberührt.
12.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden sämtliche Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung, unter mehreren auf die älteste angerechnet.
12.3 Eine Aufrechnung oder andere Formen der Verrechnung ist bzw. sind ohne ausdrücklichen schriftlichen Vertrag nicht gestattet, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
12.4 Topgiving behält sich vor, im Einzelfall vor der Lieferung oder der Fortsetzung der Lieferung nach billigem Ermessen eine ausreichende Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für die Erfüllung der Zahlungspflichten des Auftraggebers zu verlangen, wobei Topgiving berechtigt ist, weitere Lieferungen auszusetzen, sollte der Auftraggeber diesem Ersuchen keine Folge leisten; dies gilt auch im Falle der Vereinbarung einer festen Lieferfrist, und zwar unbeschadet des Rechts von Topgiving, Schadenersatz aufgrund verspäteter bzw. nicht geleisteter Vertragserfüllung zu verlangen.
12.5 Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlen, so befindet er sich von Rechtswegen in Verzug und zahlt er Topgiving Zinsen in Höhe der Fälligkeitszinsen gemäß § 228 Abs. 2 HGB.
Artikel 13 Haftung
13.1 Ausgenommen im Falle einer groben Fahrlässigkeit oder eines Vorsatzes sowie für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit haftet Topgiving lediglich für Kosten, Schäden oder Zinsen bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Rechnungswerts der von Topgiving gelieferten Produkte/Dienstleistungen, in deren Zusammenhang der Schaden entstanden ist.
13.2 Jegliche Haftung von Topgiving für Betriebsschäden, Folgeschäden oder andere indirekte Schäden seitens des Auftraggebers und/oder Dritter ist unabhängig von ihrer Ursache ausgeschlossen.
13.3 Informiert Topgiving den Auftraggeber darüber, dass die gelieferten Produkte gefährliche Mängel besitzen und gibt der Auftraggeber diese gleichwohl an Dritte weiter, hat er Topgiving von allen Ansprüchen dieser Dritten freizustellen, die der Dritte wegen dem Fehler des Produktes geltend macht.
13.4 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung verjähren sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche wegen Mängeln mit Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen.
Artikel 14 Höhere Gewalt
14.1 Im Falle einer Leistungsstörung seitens einer der beiden Parteien bei der Vertragserfüllung, die den Parteien nicht angerechnet werden kann, wird die Erfüllung des Vertrags oder des betreffenden Teils des Vertrags ausgesetzt. Die Parteien setzen sich gegenseitig möglichst bald über eine derartige Situation in Kenntnis. Erst wenn eine solche Aussetzung drei Monate andauert oder sobald feststeht, dass sie mindestens drei Monate andauern wird, kann jede der Parteien fristlos ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, ohne dass die Parteien dabei gegenseitig zu jeglichem Schadenersatz verpflichtet sind, dies unbeschadet der Pflicht des Auftraggebers, Topgiving die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits gelieferten Waren zu bezahlen.
14.2 Als nicht anrechenbare Leistungsstörung seitens Topgiving gelten auf jeden Fall, jedoch nicht ausschließlich:
a. Schäden infolge von Naturkatastrophen und/oder Sturmschäden
b. Krieg, Kriegsgefahr und/oder jede andere Form eines bewaffneten Konflikts einschließlich Terrorismus oder Terrorbedrohung in Deutschland und/oder anderen Ländern, wodurch die Lieferung von Waren oder Rohstoffen behindert wird
c. Arbeitsstreiks, gezwungene Betriebsschließung, Aufruhr und jegliche andere Form der Störung und/oder Behinderung bei Zulieferern, soweit dadurch die Lieferung von Waren oder Rohstoffen behindert wird
d. gesetzgebende oder behördliche Maßnahmen, die Lieferungen behindern, z.B. Ein- und Ausfuhrverbote
e. Lieferverbot oder -behinderung, das bzw. die Topgiving von Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder vertraglichen Kooperationsformen auferlegt wird, bei denen Topgiving angeschlossen ist oder zu denen Topgiving gehört.
f. allgemeine Störungen an Transportmitteln, Produktionsgeräten oder der Stromversorgung
g. Brand oder Unfälle im Betrieb von Topgiving
h. Epidemien und Pandemien deren Auswirkungen die Topgiving oder Lieferanten von Topgiving berühren;
Artikel 15 Beendigung
15.1 Ein Vertrag endet durch seine Erfüllung oder zu einem von beiden Parteien ausdrücklich bestimmten Zeitpunkt.
15.2 Sollte der Auftraggeber mit der Bezahlung gegenüber Topgiving in Verzug sein, so ist Topgiving nach vorheriger schriftlicher Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen befugt, vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet des Rechts von Topgiving auf vollständige Erstattung der Kosten, Schäden und Zinsen.
15.3 Topgiving hat eine Befugnis im Sinne von Artikel 15.2 auch, allerdings ohne die Notwendigkeit der Inverzugsetzung, wenn über das Vermögen des Auftraggebers die (vorläufige) Insolvenz beantragt bzw. ausgesprochen wurde oder wenn der Auftraggeber auf andere Art und Weise die Verfügungsgewalt über (Teile seines oder) sein Vermögen verliert, im Falle von Streiks oder der Liquidation seines Unternehmens bzw. in den Fällen, in denen nach Ansicht von Topgiving eine geringere Bonität des Auftraggebers vorliegt.
Artikel 16 Geheimhaltung und geistige Eigentumsrechte
16.1 Sämtliche betrieblichen Informationen, darunter auch, jedoch nicht ausschließlich Informationen, die sich auf spezifische Merkmale des Produkts/der Dienstleistung oder des Betriebs von Topgiving (Arbeitsverfahren, Prozedere und Preise) beziehen, die dem Auftraggeber von Topgiving im Rahmen der Verhandlungen oder des Vertrags offen gelegt werden, sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln.
16.2 Sollten Verhandlungen zwischen den Parteien nicht in einen Vertrag münden, so hat der Auftraggeber nicht das Recht, die von Topgiving erteilten Informationen zu nutzen. Der Auftraggeber hat Topgiving sämtliche Vervielfältigungsstücke und alle Datenträger sowie die Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Prototypen, Modelle, Moodboards unverzüglich zurück zu geben und sämtliche davon angefertigten Kopien zu vernichten.
16.3 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den von Topgiving stammenden Schriftstücke wie Zeichnungen, Skizzen, Schemata, Proben, Modelle, Geräte, Fotos, Entwürfe, Arbeitsweisen, Präsentationen, Empfehlungen, Abbildungen, Prototypen, Modelle, Moodboards, Druckerzeugnisse, Dateien, Websites, Broschüren, Kataloge usw., die von Topgiving eingesetzt werden, bleiben geistiges und physisches Eigentum von Topgiving, auch wenn sie dem Auftraggeber ausgehändigt wurden und dürfen deshalb ohne die schriftliche Zustimmung seitens Topgiving für keinen anderen Zweck als die Erfüllung des Vertrags zwischen Topgiving und dem Auftraggeber verwendet werden.
16.4 Die Ausübung vorgenannter geistiger Eigentumsrechte – einschließlich der Veröffentlichung, Übertragung, Vervielfältigung und Verteilung von Daten, alles im weitesten Sinne des Wortes – ist sowohl während als auch nach der Vertragserfüllung ausdrücklich und ausschließlich Topgiving vorbehalten.
16.5 Der Auftraggeber garantiert, dass Vorlagen und Muster, die er Topgiving übergibt, frei von Rechten Dritter sind und Topgiving mit der Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Er hat Topgiving von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung geistiger Schutzrechte Dritter durch Verwendung der vom Auftraggeber gestellten Vorlagen und Muster geltend gemacht werden.
16.6 Soweit an den gelieferten Produkten Rechte geistigen Eigentums von Topgiving bestehen, gewährt Topgiving dem Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives, unbefristetes und auf den vereinbarten Nutzungszweck beschränktes Nutzungsrecht.
16.7 Topgiving hat das Recht, ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte, Entwürfe, Präsentationen, Empfehlungen, Modelle, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Prototypen, Modelle, Moodboards, Drucksachen, Dateien, Websites, Broschüren, Kataloge und dergleichen , für ihre Werbung zu verwenden und bei Ausstellungen zu zeigen.
Artikel 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Sämtliche Verhandlungen und Verträge mit Topgiving unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechtsübereinkommens (CISG).
17.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der Topgiving.